Vollmann, Caroline: Vergleich der Patientenzufriedenheit zwischen niedergelassenen Einzelzahnarztpraxen und Zahnmedizinischen Versorgungszentren : Unter besonderer Berücksichtigung von Mehrbehandler- und Investoreneinfluss. - Bonn, 2024. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-75585
@phdthesis{handle:20.500.11811/11439,
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title = {Vergleich der Patientenzufriedenheit zwischen niedergelassenen Einzelzahnarztpraxen und Zahnmedizinischen Versorgungszentren : Unter besonderer Berücksichtigung von Mehrbehandler- und Investoreneinfluss},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2024,
month = mar,

note = {Ziel der Studie: Die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland wird seit dem Jahr 2015 zusätzlich durch Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren (ZMVZ) geleistet. Im Vergleich zu niedergelassenen Einzelzahnarztpraxen sind die ZMVZ durch ein größeres Expansionspotenzial hinsichtlich Personal und Standorten sowie die bevorzugte Etablierung in strukturstarken Gebieten charakterisiert. Die vorliegende Studie sollte untersuchen, ob große ZMVZ mit vielen Behandlern (Mehrbehandler-Modell) und mit hohen finanziellen Investitionen (Investorenbeteiligung) einen Mehrwert für die Patienten darstellen, indem die Patientenzufriedenheit zwischen ZMVZ und EP verglichen wurde. Im Zuge der Entwicklung des Patienten zum autarken Gesundheitskunden können mithilfe der Patientenzufriedenheit als Zielgröße Aspekte für eine optimale Patientenversorgung ermittelt werden.
Methodik: Als Erhebungsinstrument dienten anonym konzipierte, nicht validierte Fragebögen. Zwei Stichproben teilten sich auf 150 Patienten aus 3 ZMVZ und 149 Patienten aus 9 EP auf. Die Zufriedenheitsbefragung bestand aus 4 Qualitätsdimensionen (Praxisorganisation/-struktur, Interaktion, Information, Behandlung) mit insgesamt 43 Items, welche mittels fünfstufiger Likert-Skala durch die Probanden beantwortet werden konnten. Die Mittelwerte zwischen den Werten 1 und 5 wurden statistisch ausgewertet. Alle skalierten Werte wurden mittels Mann-Whitney-U-Tests auf Signifikanzen überprüft (Signifikanzniveau: p<0,05). Für vereinzelte metrische Werte wurde der t-Test oder der Welch-Test herangezogen, für nominale Werte der Chi-Quadrat-Test. Der Fragebogen erfasste auch Angaben zu den Probanden, um die Stichproben weiter zu unterteilen.
Ergebnisse: Jede Dimension wurde insgesamt von den EP-Patienten zufriedener beantwortet als von den ZMVZ-Patienten. Nur vereinzelte Fragen wurden durch die ZMVZ-Befragten besser beurteilt. Es konnte ein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Gesamtzufriedenheit zwischen beiden Stichproben herausgestellt werden: Die EP-Patienten sind insgesamt zufriedener als die ZMVZ-Patienten (Mittelwert EP: 4,56; Mittelwert ZMVZ: 4,35). Die Arbeitshypothese, dass die Patientenzufriedenheit zwischen EP und ZMVZ nicht gleich ist, wurde dadurch bestätigt. Beide Gruppen zeigten allgemein sehr hohe Zufriedenheitswerte mit dem Zahnarzt.
Schlussfolgerung: In dieser Dissertation wurde die Patientenzufriedenheit zwischen ZMVZ und EP verglichen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Unterschieden zwischen beiden Einrichtungsformen und den potenziellen Auswirkungen, welche die ZMVZ auf die Patientenversorgung haben könnten. Zur besseren Analyse wurden auch Faktoren wie das Mehrbehandler-Modell, der Einfluss von Fremdinvestoren auf den Dentalmarkt, das Spezialisten-Generalisten-Modell sowie vorherige Studien zur Patientenzufriedenheit berücksichtigt. Die Ergebnisse liefern eine wissenschaftlich fundierte Basis, um die Zweckmäßigkeit der Einführung von ZMVZ durch den Gesetzgeber zu hinterfragen. Das Resultat, dass Patienten in kleinen EP mit wenigen Behandlern zufriedener sind, kann Zahnärzten einen Anhaltspunkt hinsichtlich der Strukturierung der eigenen Praxis und den Patienten eine Orientierung bei der Zahnarztwahl liefern. Es wurden jedoch Limitationen hinsichtlich der Befragungsmethodik sowie Limitationen bezüglich der Kategorisierung in EP und ZMVZ deutlich, weshalb in Zukunft weitere Forschungen zu dieser Thematik wünschenswert wären. Im Sinne einer langfristigen Verbesserung der zahnärztlichen Patientenversorgung sollten die positiven Ergebnisse dieser beiden Einrichtungsformen zukünftig vereint werden.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/11439}
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