Hachtel, Monika; Nawrath, Alexander; Reisch, Christoph; Schmelzer, Martin; Weddeling, Klaus; Schumacher, Wolfgang: Flächenstilllegung in Nordrhein-Westfalen auf Basis der VO (EWG) 2078/92 : Akzeptanz, Bedeutung und Potenziale für Agrarökologie und Landschaftsstruktur. Bonn: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Lehr- und Forschungsschwerpunkt Umweltverträgliche und Standortgerechte Landwirtschaft USL, 2003. In: Forschungsbericht / Lehr- und Forschungsschwerpunkt "Umweltverträgliche und Standortgerechte Landwirtschaft" an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, 115.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://hdl.handle.net/20.500.11811/1209
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volume = 115,
note = {Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW wurde vom Institut für Landwirtschaftliche Botanik der Universität Bonn, Abteilung Geobotanik und Naturschutz, von September 1998 bis Mai 1999 das Agrarumweltprogramm “20-jährige Flächenstilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken des Umweltschutzes in Nordrhein-Westfalen” hinsichtlich der Bedeutung für den abiotischen und biotischen Ressourcenschutz, der Potenziale für Agrarökologie und Landschaftsstruktur sowie der Akzeptanz bei den Landwirten untersucht. Hierzu wurden in zehn ausgewählten Kreisen Westfalens (Coesfeld, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn, Soest, Steinfurt, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis) 208 (17,2 %) der insgesamt 1209 stillgelegten Flächen in NRW bearbeitet. Die Auswahl der Flächen erfolgte nach ihrer naturräumlichen Lage, ihrer Verteilung im Kreisgebiet, ihrer Größe und vorherigen Nutzung (Flächenkategorie). Die ausgewählten Stilllegungsflächen wurden im Herbst 1998 sowie Frühjahr 1999 aufgesucht und die relevanten Parameter anhand eines Erfassungsbogens erhoben. Aufgenommen wurden einerseits allgemeine Faktoren wie Größe, Relief, Neigung und Exposition der Flächen, Ertragsmesszahlen, Jahr der Antragstellung, Flächenkategorien der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer und Auflagen der Unteren Landschaftsbehörden. Andererseits wurden wichtige Parameter für den abiotischen und biotischen Ressourcenschutz ermittelt: Dies waren verschiedene bodenkundliche Faktoren wie Nährstoffgehalt, Bodenfeuchte und -reaktion, die Bedeutung der Flächen für den Erosionsschutz, Sukzessionsstadium, floristisches Arteninventar, Gesamtdeckung der Vegetation, Gehölzanteil, Kontaktbiotope sowie die Bedeutung für Amphibien. Zusätzlich wurden in einem Fragebogen die zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammern und Unteren Landschaftsbehörden zu ihren Erfahrungen mit dem Programm befragt. Bei dem größten Teil der stillgelegten Flächen handelt es sich um schwach saure bis neutrale, landwirtschaftliche “Normalstandorte” ohne oder mit nur geringer Neigung, mittleren Ertragsmesszahlen, durchschnittlicher Bodenfeuchte und infolge vorher zumeist intensiver Bewirtschaftung hohem Nährstoffniveau. Die Größe der untersuchten Parzellen schwankt zwischen 0,01 und 5 ha, wobei 64 % der untersuchten Flächen kleiner als 1 ha sind. 56 % der untersuchten Flächen wurden vor der Stilllegung als Grünland und 42 % als Acker genutzt. Über ein Drittel der untersuchten Flächen grenzt direkt an Gewässer, davon 19 % an Bäche, 15 % an Gräben, 4 % an Flüsse sowie 1,5 % an Stillgewässer. Jeweils 34 % aller untersuchten Flächen befinden sich an Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen. Damit wurde das Ziel des Programms, agrarökologisch bedeutsame Übergangsbereiche zwischen landwirtschaftlichen und naturnäheren Lebensräumen zu schaffen, auf einem Teil der Flächen erreicht. Das hohe Nährstoffniveau der untersuchten Flächen spiegelt sich im Arteninventar deutlich wider. Am häufigsten sind stickstoffliebende Grünlandarten nährstoffreicher Standorte. Seltener wurden einjährige Segetal- und Ruderalarten gefunden. Gefährdete Pflanzenarten, Magerkeits-, Feuchte- oder Trockenheitszeiger sind erwartungsgemäß nur in sehr geringem Maße vorhanden. Wegen des meist hohen Nährstoffgehaltes der Flächen ist eine Zunahme der Artenzahlen zur Zeit nicht zu erwarten, da der Aufwuchs nur in den seltensten Fällen entfernt wird und es nicht zu einem Stickstoffentzug kommt. Eine gewisse Aushagerung der Flächen ist jedoch Voraussetzung für artenreiche Grünlandbestände und Säume. Die Abfuhr des Mähgutes in den ersten zwei bis drei Jahren wäre aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht in vielen Fällen jedoch angebracht. Daher wird vorgeschlagen, dass den Landwirten eine (2- bis 3-jährige) Nutzung des Aufwuchses genehmigt werden sollte, um einen Anreiz zur Aushagerung zu schaffen. Die vielfach vorgeschriebene Einsaat einer Grünlandsaatmischung zur Umwandlung von Acker in Grünland ist auf eutraphenten wie auch auf erosionsgefährdeten ehemaligen Äckern und Flächen an Gewässern sicher erforderlich. Aus Sicht des biotischen Ressourcenschutzes ist eine Selbstbegrünung aber auf den übrigen Flächen vorzuziehen, da die wünschenswerte Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften vor allem durch den zu hohen Kleeanteil in der Saatmischung weitgehend unterdrückt wird. Insgesamt können sieben Sukzessionsstadien unterschieden werden, die sich v. a. durch ihre Pflege (grünlandähnliche Stadien, die regelmäßig gemulcht werden, oder Hochstaudenbestände, die durch Sukzession entstehen) und ihre Bodenfeuchte unterscheiden. Mit Abstand am häufigsten (71 % aller Flächen) ist das “typische Grünlandstadium”, das sich durch annähernd 100 %ige Deckung der Krautschicht mit einer Dominanz von Gräsern ohne Gehölze und ein- bis mehrmaliges Mulchen auszeichnet. Als Rückzugsräume für wildlebende Tierarten ist daher nur ein geringer Teil der Stilllegungsflächen geeignet (angepflanzte Gehölze, Sukzessionsflächen, spät gemulchte Brachen). Das Ziel des Programmes, dauerhafte Zwischenstrukturen als Anreicherung der Agrarlandschaft zu schaffen, wurde nur in geringem Maße erreicht. Da die Anlage von Hecken oder Kleingewässern mit einer Bodenwertminderung verbunden ist und die Flächen nach 20 Jahren nicht mehr in herkömmlicher Weise bewirtschaftet werden können, akzeptieren die Landwirte solche Auflagen in der Regel nicht. Um die Schaffung derartiger Strukturen im Rahmen des Stilllegungsprogramms zu fördern, ist eine höhere Honorierung erforderlich. Parallel zur Datenerhebung erfolgte eine stichprobenartige Befragung der Landwirte zur Akzeptanz des Programms. Folgende Gründe für die Teilnahme am Flächenstilllegungsprogramm wurden am häufigsten angeführt: • lokale Pachtpreise sind niedriger als die Prämie des Stilllegungsprogramms • wenig Verwaltungs- und Arbeitsaufwand • die Flächen sind nicht gut zu bewirtschaften (abgelegene, nasse, kleine und am Hang liegende Parzellen) • die Flächen wurden vorher bereits im Rahmen anderer Programme stillgelegt. Für die meisten Landwirte stellt das Programm damit eine Möglichkeit dar, aus verschiedenen Gründen ungünstig gelegene Flächen stillzulegen. Zur Zeit besitzt das Programm eine vor allem im Rheinland geringe Akzeptanz. Als Gründe hierfür werden von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer und den Landwirten v. a. die lange Laufzeit, Unsicherheit über die rechtliche und betriebliche Situation nach 20 Jahren, die Konkurrenz zu anderen Kulturlandschaftsprogrammen, Verkehrswertverlust, zu wenig Werbung und in Gebieten mit hohem Pachtpreisniveau auch zu geringe Prämien angegeben. Dennoch ist im Vergleich zum Ackerwildkrautprogramm (1997/98: 539 ha) und zum Streuobstwiesenprogramm (1997: 103 ha) im Programm zur 20-jährigen Flächenstilllegung relativ viel Fläche stillgelegt worden (1996-98: 1072 ha). Es bleibt abzuwarten, ob das Programm zur 20-jährigen Flächenstilllegung eine dem Mittelgebirgsprogramm (1998: 4634 ha) vergleichbare Größenordnung erreicht (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND 1999). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Programm der 20-jährigen Flächenstilllegung in erster Linie dem abiotischen Ressourcenschutz dient: Die Parzellen und ihre Umgebung werden von Düngemitteln und Herbiziden entlastet, ihre Böden erhalten eine bessere Filter- und Pufferkapazität und werden vor Wassererosion, in Sandgebieten auch vor Winderosion geschützt. Vor allem die Umwandlung von Acker in Grünland trägt maßgeblich zu einer Verringerung des Oberflächeneintrags (Düngemittel, Herbizide und Bodenkrume) in die Gewässer bei. Den geringsten gesamtökologischen Effekt hat das Programm sicherlich bei vorher intensiv genutztem Grünland. Die einzige positive Wirkung besteht hier im Ausbleiben der Düngung. Positive Wirkungen auf den biotischen Ressourcenschutz stellen auf den Programmflächen alles in allem nur einen Nebeneffekt dar. Insgesamt sollten mehr Auflagen im Einvernehmen mit den Landwirten vereinbart werden. Ein intensiverer Kontakt zwischen den verantwortlichen Behörden und den teilnehmenden Landwirten wäre daher wünschenswert. Vorrangig sollten Flächen - insbesondere ehemalige Äcker - an Oberflächengewässern, an Waldrändern, in oder an Schutzgebieten in das Programm genommen werden, da solche Flächen sowohl für den abiotischen als auch biotischen Ressourcenschutz eine hohe Bedeutung haben.},
url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/1209}
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