Tonn, Christiane: "Eigentum" und Selbstbewußtsein : Untersuchung einer Metapher bei Kant und Hegel. - Bonn, 2004. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-04198
@phdthesis{handle:20.500.11811/2158,
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title = {"Eigentum" und Selbstbewußtsein : Untersuchung einer Metapher bei Kant und Hegel},
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year = 2004,
note = {Die vorliegende Arbeit resultiert aus meiner kritischen Auseinandersetzung mit dem Vorschlag Wolfgang Hogrebes, die Theorie des Bewußtseins durch den Einbezug von Formen des Eigentums bis in den Bereich vorbewußten, nicht-propositionalen Erkennens zu erweitern, den er mit Verweis auf Kant und Hegel zu stützen versucht.
Im ersten, einleitenden Teil besteht mein Bestreben darin, diese These zu reformulieren als Frage nach der Verwendungsweise und dem Stellenwert der Metapher Eigentum in den Aussagen zum Thema Bewußtssein resp. Selbstbewußtsein dieser beiden Philosophen. Zu diesem Zweck lege ich zunächst die Voraussetzungen von Hogrebes These frei, indem ich seine Konzeption mit der "Selbstmodell-Theorie des Bewußtseins" von Thomas Metzinger in Bezug setze und dadurch zeige, daß die Forderung nach einer "Wissenschaft des Nicht-Propositionalen", die diese Autoren so unterschiedlicher Provenienz gleichermaßen erheben, bei beiden aus der Grundannahme eines genetischen Monismus resultiert. In der Interpretation von Hogrebes Ausführungen weise ich sodann eine Nähe zur Philosophie Hegels auf. Aus ergänzenden Überlegungen zur Metapher als einer analogischen Erkenntnisform und ihrer Funktion in philosophischen Texten gewinne ich die methodischen Vorgaben für meine Untersuchung im Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Schluß des ersten Kapitels bildet eine kurze Problematisierung des Begriffs "Eigentum".
Die beiden Kapitel des Hauptteils beginnen mit einer Skizze der Eigentumstheorie des jeweiligen Philosophen, bevor dargestellt wird, wie die Metapher im einzelnen verwendet wird und was sie argumentativ leistet.
Bei Kant erfüllt die Metapher, wo sie mit dem Wortfeld des Territoriums verbunden ist, lediglich eine didaktische Funktion; sie ist geeignet, die reflexive Gesamtbewegung der Vernunft in ihrer Selbstvergewisserung darzustellen. Zum Verständnis des theoretischen und praktischen Vernunftgebrauchs kann sie beitragen, ist aber für die Darstellung der spezifischen Konstellation Sittengesetz-Wille bei Kant genauso inadäquat wie zur Verdeutlichung der teleologischen Urteilskraft. Neben dieser beschränkten Leistungsfähigkeit in darstellerischer Hinsicht birgt sie zudem die Gefahr eines Mißverständnisses in sich: Führt man sich vor Augen, daß ‚Eigentum‘ ein Thema der praktischen Philosophie ist, könnte man sie so weit überbewerten, daß man Vernunft- in Freiheitsphilosophie überführte. Damit würde man die Zweiheit der Prinzipien bei Kant verkennen, die keine Genetisierung des Selbstbewußtseins verträgt. Wo sich Kant in der "Transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe" der Possessiva in der ersten Person Singular und der Verben "haben" und "gehören" bedient, geht es ihm darum, die Beziehung von Apperzeption und Vorstellungen anzusprechen. Ich versuche darzulegen, daß er damit die Relation der Kausalität in Anspruch nimmt, um auf das - Propositionalität stiftende, selbst aber nicht-propositionale - Selbstbewußtsein zurückzuverweisen. Zu dessen Erkenntnis jedoch als eines "Eigentümers von Vorstellungen" können diese Wendungen nicht dienen.
Ein ganz anderes Bild ergibt die nämliche Untersuchung an Hegels "Enzyklopädie". Im Kontext seines genetischen Geistmonismus dient die Metapher des Eigentums dazu, Konsistenz zu stiften. Sie fungiert als methodischer wie argumentativer Vorgriff, indem durch sie ein Thema einer - Hegels Auffassung nach - "höheren" (oder "späteren") Epoche als Denkmodell verwendet wird, um verschiedene Phänomene als weniger entwickelte Gestalten des Geistes überhaupt zu thematisieren, in die Genealogie einzugliedern und auf ein Entwicklungsziel hin auszurichten. Im Rahmen der Philosophie des objektiven Geistes ist Eigentum das Anfangsstadium der Freiheit, und zwar einer unterentwickelten, mit einem äußeren Gegenstand noch beschäftigten Freiheit. Insofern ist die Eigentums-Metapher geeignet, um Hegel als (relativ) universeller Mechanismus zur Deutung von Seele, Bewußtsein, Selbstbewußtsein und theoretischem Geist, die es alle auf je verschiedene Weise noch mit objektiver Realität zu tun haben, zu dienen. Es sind also nur insofern Formen von Eigentum, aus denen Bewußtsein und Selbstbewußtsein bei Hegel erklärt werden, als die Eigentums-Metapher die Gestalten überhaupt erst konturiert und als Vorformen von Freiheit erschließt. Aus der übergeordneten Perspektive des entwickelten Geistes ist die Verwendung dieses Bildes eine Methode der Rückprojektion und dient dazu, Zusammenhang zu konstituieren.
In einem Exkurs als Anhang zu diesem Hauptteil schließt sich eine Diskussion von Metzingers "Selbstmodell-Theorie der Subjektivität" an, die auf Ergebnisse der philosophiehistorischen Untersuchung zurückgreift.},

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