Reuschel, Andreas: Hagenhufensiedlungen oder „Hägerhufensiedlungen“ in der Ithbörde? : Ein Beitrag zur Ausdifferenzierung eines siedlungsgeographischen Terminus und Phänomens. - Bonn, 2010. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5N-19781
@phdthesis{handle:20.500.11811/4497,
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school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2010,
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note = {Hagenhufensiedlungen gelten als eine planmäßige Siedlungsform des Hochmittelalters, die aus einander gereihten Besitzbreitstreifen bestehen. Während es Untersuchungen über das Hägerrecht gibt, ist ein Zusammenhang von Flurform und Rechtsform bisher noch nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert erforscht worden. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Arbeit die Frage verfolgt, ob es in der Ithbörde, aus der der älteste schriftliche Nachweis für das 11. Jahrhundert von „Hagenhufensiedlungen“ und Hägerrecht stammt, überhaupt Hagenhufen gab, was die die Forschung bisher verneinte. Damit sollte zugleich ein Beitrag zur Ausdifferenzierung der in der Forschung uneinheitlich gebrauchten Termini „Hagenhufensiedlungen“ und „Hägerhufensiedlungen“ erbracht werden.
Da Siedlungen mit –hagen Namen auch in anderen Gebieten Norddeutschlands bekannt sind, wurden alle Gebiete mit -hagen-Namen einer Untersuchung nach Hägerhufen, Hägerrecht und Struktur der Hägerhufensiedlungen unterzogen. Die Forschung ging dabei bisher davon aus, dass das Konzept der „Hagen-Siedlungen“ von der Ithbörde über das Schaumburger Land nach Mecklenburg/Pommern gewandert ist. Die bisherigen Forschungsergebnisse der Hagen-Siedlungsbereiche außerhalb der Ithbörde zeigte jedoch, dass die Wanderung im Zuge der Ostsiedlung nicht von Westen nach Osten erfolgt sein konnte, weil die ältesten Siedlungen im Osten und nicht im Westen gegründet wurden.
Durch eine Analyse von Flurkarten der Ithbörde aus dem 18. Jahrhundert in Zusammenhang mit schriftlichen Quellen, wie z.B. Erbregistern, Kontributionsbeschreibungen konnten die jeweiligen Hägerhufensiedlungen, die alle schon vor dem 18. Jahrhundert wüst gefallen waren in ihrem landschaftlichen Kontext rekonstruiert werden, obgleich es davon in der heutigen Landschaft keine Hinweise mehr gibt.
Letztendlich wurden zwei Arten von Siedlungen mit Hägerrecht herausgearbeitet. Zum einen gab es Hagenhufensiedlungen und die auch für die Ithbörde nachgewiesenen Hägerhufensiedlungen. Während zu den Hagenhufensiedlungen auch eine doppelte Lokationshufe gehören konnte, war dies bei der Hägerhufensiedlungen wegen der des Prinzips der Gleichheit aller Hägerhufen nicht möglich. Demnach sind die Hägerhufensiedlungen eine eigene Siedlungsform, die aus einheitlichen Hägerhufen, dem dazugehörigen jeweiligen Häger sowie dem Hägergericht bestanden.
Um nicht die eingeführte Terminologie komplett zu verwerfen, sollen die Siedlungen im Bereich Schaumburg und Mecklenburg weiterhin Hagenhufen genannt werden, da sie sich durch die Lokationshufe deutlich von den Hägerhufensiedlungen unterscheiden. Für die Ithbörde soll dagegen von Hägerhufensiedlungen gesprochen werden. Dieses System bestand aus einer Einödhufe, der Hägerhufe, worauf der Häger seinen Hof hatte. Die eglitäre Hägerhufensiedlungsform wurde aber nach über 400 Jahren komplett aufgegeben, da sie der Dreifelderwirtschaft unterlegen war.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/4497}
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