Streng, Dierk: Verlangen, Vertrauen und Verbindlichkeit : Wunschkonstituierte Gründe und eignungsbasierter Realismus. - Bonn, 2019. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-56921
@phdthesis{handle:20.500.11811/8162,
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author = {{Dierk Streng}},
title = {Verlangen, Vertrauen und Verbindlichkeit : Wunschkonstituierte Gründe und eignungsbasierter Realismus},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2019,
month = dec,

note = {Die Arbeit befürwortet einen praktischen und moralischen Realismus, der als praktische und moralische Gründe im Allgemeinen nicht Einstellungen des Akteurs, sondern wahrnehmbare optionsbasierende Tatsachen und ihre Erscheinungen ansetzt, und vertritt gleichzeitig die These, dass einem Wunsch dennoch eine bedeutungsvolle Rolle als akteurspezifischer praktischer oder moralischer Grund zukommen kann. Hierzu werden Positionen u.a. von Bernard Williams, Jonathan Dancy, Marc Schroeder, Thomas Scanlon, Joseph Raz, Ruth Chang, John McDowell, Alan Gibbard und David Wiggins kritisch reflektiert.
Der Wunsch wird dabei als nicht-kognitiver, motivationaler Aspekt eines wesentlich kognitiv strukturierten Werturteils betrachtet. Andererseits operieren Wünsche aber auch als, dem Akteur in der Entscheidung häufig nicht thematische, Bedingungen der Erfassung und motivationsbezogenen Umsetzbarkeit von Gründen. Wünsche können nun praktische Gründe darstellen, wenn sie ihrem Träger Handlungen rational nahelegen, die durch die in den Wünschen gegebenen Zwecke bestimmt oder mitbestimmt sind; und zwar insofern andere Handlungen jeweils eine Änderung der motivationalen Grundlagen voraussetzen würden, die, soweit überhaupt umsetzbar, in zu hohem Maße Handlungsmöglichkeiten kosten würde.
Moralische Emotionen sind moralische Werturteile. Der moralische Wert einer Handlung bemisst sich daran, wieweit sie die Grundlagen für korrektes praktisches Werten optimiert. Moral zeigt sich dann prominent als emotional-sanktionsbasierte Regulierung des Einflusses insbesondere von Akteuren auf den Prozess der gesellschaftlichen Wertartikulation und Normenbildung auf Grundlage der Bewertung des Urteilsvermögens dieser Akteure. Wünsche können nun gerade als Hintergrundbedingungen der Erfassung und Umsetzung praktischer und moralischer Gründe selbst solche Gründe darstellen; und zwar indem sie, als konstitutionelle Bedingungen und gleichzeitig authentische Erzeugnisse von Wertungsperspektiven, Möglichkeiten darstellen, durch ihre Umsetzung solche Perspektiven gesellschaftlich zu kultivieren.
Vernünftigen Mitakteuren ist bei allem ein spezifisch-moralisches Vertrauen betreffs ihrer Urteilsfähigkeit geschuldet, welches die moralischen Sphären der Akteure, auch wenn Dissens möglich bleibt, normativ miteinander verkoppelt. Im Einklang mit der Tatsache, dass moralische Normen grundsätzlich nie mit Gewissheit abschließend zu kodifizieren sind, ergeben sich dabei die Geltungsverhältnisse als zu jeder Zeit abhängig von den verfügbaren Normenartikulationen und ihrer sanktionsfähigen Implementierung in der Gesellschaft. Hieraus ergibt sich, dass Wünsche auch dann moralische Gründe sein können, wenn sie Möglichkeiten darstellen, durch ihre Umsetzung die Normen erst in Geltung zu setzen, die diese Umsetzung legitimieren können; und zwar indem sich mittels Adaption der entsprechenden Handlungen durch andere Akteure die Sanktionierungsverhältnisse zugunsten der betreffenden Normen verschieben.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/8162}
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