Dardashti, Mani: Zur Begründung und Trageweite der Menschenwürde am Beispiel der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran. - Bonn, 2021. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-62844
@phdthesis{handle:20.500.11811/9187,
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title = {Zur Begründung und Trageweite der Menschenwürde am Beispiel der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2021,
month = jun,

note = {Während eine Auseinandersetzung mit der Menschenwürde aus philosophischer und religiöser Perspektive auf eine zweitausend Jahre lange Geschichte zurückblickt, stellt sie rechtlich ein sehr junges Konzept dar. Nach den Unrechtserfahrungen des Zweiten Weltkrieges fand sie ihren Zugang in das Rechtssystem vieler Staaten und bildet seither das höchste Konstitutionsprinzip, wie es in der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 GG der Fall ist. Mit der Resolution der UN-Menschenrechtserklärung ist zudem ein universaler Anspruch der Menschenrechte erhoben worden und damit ebenfalls der Menschenwürde. Sukzessive ist sie ebenso in außereuropäischen Verfassungen aufgegriffen worden. Fraglich erscheint, wie sich der Terminus der Menschenwürde historisch, philosophisch und rechtlich in Staaten entwickelt hat, die einerseits sehr stark von kulturellen oder religiösen Faktoren geprägt und bestimmt sind und andererseits weltweit auffallen, indem sie die Menschenrechte nicht hinreichend respektieren. Welches Verständnis wird dort der Menschenwürde zugrunde gelegt? Als Paradebeispiel können die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran genannt werden.
Im Wandel der Philosophie und der juristischen Kodifikationsgeschichte kam es zu einer weitreichenden Debatte um die Menschenwürde. Die daraus resultierenden, diversen Begründungsansätze haben zu einem strapazierten Begriff geführt. Trotz der Implementierung der Menschenwürde in die regionalen Verfassungen, lässt sich weiterhin keine einheitliche Rechtsanwendung erkennen. Anhand von Beispielen wie der Todesstrafe, der Abtreibung oder der Bioethik wird dies verstärkt deutlich. Die kulturellen und religiösen Normen überwiegen letztlich. Besonders mit Hinblick auf gegenwärtige Gesellschaftsprozesse wie der fortschreitenden Digitalisierung mag das Festhalten an die Menschenwürde fragwürdig erscheinen. Die politischen Systeme der VR China und der IR Iran passen ihr autorit res Vorgehen an die neuen Gegebenheiten an und können somit ihren Kurs der politischen Instrumentalisierung weiter nachgehen. Dabei zeigen sowohl die aktuellen Gegebenheiten in beiden Ländern als auch das gegenwärtige Weltgeschehen, dass das Unrecht weniger aus der Unbestimmtheit der Menschenwürde resultiert, sondern vielmehr Begriffe der Gleichheit und Freiheit Gegenstand aktueller Debatten sind.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/9187}
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