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<title>Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge</title>
<link>https://hdl.handle.net/20.500.11811/498</link>
<description>Open Access Zweitveröffentlichungen der Reihe Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen Neue Folge</description>
<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 20:47:02 GMT</pubDate>
<dc:date>2026-04-15T20:47:02Z</dc:date>
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<title>Was wird aus der Hauptverhandlung? Quel avenir pour l’audience de jugement?</title>
<link>https://hdl.handle.net/20.500.11811/580</link>
<description>Was wird aus der Hauptverhandlung? Quel avenir pour l’audience de jugement?
Leblois-Happe, Jocelyne; Stuckenberg, Carl-Friedrich
Das französische Strafprozessrecht hat dem reformierten deutschen Strafprozess des 19. Jahrhunderts, dessen Grundmuster bis heute erhalten ist, vielfach als Vorbild gedient. Seitdem haben sich beide Rechte teils konvergent entwickelt, teils voneinander entfernt, so dass eine vergleichende Betrachtung heutiger Probleme der zentralen Phase des Strafprozesses besonderen Aufschluss verspricht. Die in dem Band versammelten Beiträge behandeln sieben aktuelle und grundlegende Fragen der Ausgestaltung der Hauptverhandlung in Strafsachen jeweils aus deutscher und französischer Perspektive, beispielsweise das Kollegial­prinzip und das Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.; As is well known, the French criminal code served as a model in many ways for the reformed German criminal proceedings of the 19th century, which have largely remained the same up until the present day. Since then, both criminal codes have converged in some ways and diverged in others, so that a comparative study of problems at the central stage of criminal proceedings today promise enlightening insights. The contributions to this volume deal with seven topical, fundamental questions concerning the arrangement of the main hearing in criminal cases, each from a German and a French perspective. These are: the principle of collegiate responsibility, the principle of directness of evidence, how to deal with faulty evidence, the conclusiveness of the trial transcript, media publicity and the court hearing, consensual terminations of proceedings and lay participation.
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<pubDate>Wed, 01 Jan 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/20.500.11811/580</guid>
<dc:date>2014-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Strafrechtsdogmatische Analysen</title>
<link>https://hdl.handle.net/20.500.11811/560</link>
<description>Strafrechtsdogmatische Analysen
Puppe, Ingeborg
Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
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<pubDate>Sun, 01 Jan 2006 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/20.500.11811/560</guid>
<dc:date>2006-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Die konkludente Täuschung beim Betrug</title>
<link>https://hdl.handle.net/20.500.11811/541</link>
<description>Die konkludente Täuschung beim Betrug
Mayer Lux, Laura
Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss.
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<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 00:00:00 GMT</pubDate>
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<dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung?</title>
<link>https://hdl.handle.net/20.500.11811/535</link>
<description>60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung?
Hillgruber, Christian; Waldhoff, Christian
Ursprünglich als Provisorium aus der Taufe gehoben, verfasst das Grundgesetz sechzig Jahre nach seinem Inkrafttreten einen deutschen Staat, der die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt hat. Mit der deutschen Einheit ist das de facto schon länger als Vollverfassung fungierende Grundgesetz nun auch ausdrücklich zur endgültigen Verfassung geworden. Trotz der mittlerweile über 50 Änderungen ist das Grundgesetz in seinen primären Setzungen unverändert, die Herausforderungen der Nachkriegszeit hat es bewältigt. Neue Fragen sind entstanden, auf die diese Verfassung eine Antwort geben soll. Der 60. Jahrestag der Verkündung des Bonner Grundgesetzes war für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn Anlass für eine Ringvorlesung, deren Beiträge hier versammelt sind. Die neuere deutsche Verfassungsgeschichte dient den Autoren, unter ihnen Jürgen Rüttgers, Andreas Voßkuhle und Wolfgang Schäuble, als Ausgangspunkt für die Suche nach Antworten auf die verfassungsrechtlichen Fragen der Gegenwart.
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<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/20.500.11811/535</guid>
<dc:date>2010-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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