Huwe, Albrecht: "Rereading Andreas Eckardt"? : Eine Replik auf LEE Hwa-jin's Artikel "Rereading Andreas Eckardt: His Scholarly Work and Its Evaluation in the German Art History Discourse of the 1930s".
Online-Ausgabe in bonndoc: https://doi.org/10.48565/bonndoc-851
Online-Ausgabe in bonndoc: https://doi.org/10.48565/bonndoc-851
@article{handle:20.500.11811/14110,
doi: https://doi.org/10.48565/bonndoc-851,
author = {{Albrecht Huwe}},
title = {"Rereading Andreas Eckardt"? : Eine Replik auf LEE Hwa-jin's Artikel "Rereading Andreas Eckardt: His Scholarly Work and Its Evaluation in the German Art History Discourse of the 1930s"},
publisher = {Universitäts- und Landesbibliothek Bonn},
year = 2026,
note = {Die Biografie des Nestors der deutschen und internationalen Koreawissenschaften, Andre(as) Eckardt (1884-1974) mit Hilfe von Materialien aus öffentlichen Archiven vertiefend zu erforschen, ist ein im Sinnes des wissenschaftlichen Fortschritts grundsätzlich begrüßenswertes, neues Projekt, das der hier zur Diskussion stehende Artikel aufgegriffen hat.
Es wäre eine Freude, wenn man diesem Projekt eine angemessene Durchführung bescheinigen könnte. Das ist jedoch aus folgenden Gründen leider nicht möglich.
Grundwissen über den richtigen Umgang mit Archivmaterialien ist selbstverständliche Voraussetzung, um wissenschaftlich haltbare Ergebnisse zu erzielen. Wenn man allerdings wie die Autorin der irrigen Ansicht ist, alles Material aus öffentlichen Archiven sei als "offizielles Material" uneingeschränkt ohne Validierung glaubwürdig und direkt einsetzbar, dann ist am Vorhandensein dieses Grundwissens zu zweifeln. Wenn, wie im Artikel geschehen, blindlings Inhalte eines vollkommen anonymen Schreibens, bar jeder Angaben zu Autor, Empfänger, Datum und Zweck übernommen werden, dann ist das als wissenschaftliche Methode unhaltbar.
Ferner müssen Informationen aus den Arichvalien in ihren Zusammenhängen erkannt werden, um sie richtig zu erfassen. Dafür ist eine gründliche Literaturrecherche notwendig. Auch dieser Aspekt des Grundwissens im Umgang mit Archivmaterialien ist ein auffallendes Manko des Artikels.
Um hierfür nur ein grundlegendes Beispiel anzuführen, so wirft die Autorin Eckardt Verstrickung mit dem Nazi-Regime vor. Eckardt hat in allen (!) seinen Publikationen über Korea die koreanische Kultur als von China und Japan unabhängig und selbständig dargestellt. In die politische Denkweise des Nazi-Regimes, das mit Japan kooperierte und dessen Gebietsansprüche in Ostasien etwa im Drei-Mächte-Pakt anerkannte, passte eine Person wie Eckardt mit seiner uneingeschränkten Verbundenheit mit Korea in keiner Weise. Diese Grundtatsache hätte von der Autorin erkannt und berücksichtigt werden müssen. Aber das hat sie bedauerlicherweise vollständig unterlassen.
Im negativen Sinn noch gravierender ist ferner die Tatsache, dass die Autorin des Artikels Hinweisen auf weitere Materialien nicht nachgeht, Informationen aus vorhandenen Materialien bewusst unterschlägt, den Inhalt der deutschsprachigen Materialien in der koreanischen Übersetzung verfälschend wiedergibt, sowie Aussagen von Drittpersonen mit Direktbezug zu Eckardt unbewiesen als Falschaussagen bezeichnet. Werden hier ethische Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens berücksichtigt?
Die Zahl der Archive, die von der Autorin in Deutschland aufgesucht wurden, begrenzt sich auf vier bis fünf. Für den Artikel wäre die Recherche in weiteren Archiven von besonderer Wichtigkeit gewesen.
Zusammenfassend ist der Artikel als wissenschaftlich ernstzunehmende Leistung bedauerlicherweise nicht anzuerkennen.},
url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/14110}
}
doi: https://doi.org/10.48565/bonndoc-851,
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Es wäre eine Freude, wenn man diesem Projekt eine angemessene Durchführung bescheinigen könnte. Das ist jedoch aus folgenden Gründen leider nicht möglich.
Grundwissen über den richtigen Umgang mit Archivmaterialien ist selbstverständliche Voraussetzung, um wissenschaftlich haltbare Ergebnisse zu erzielen. Wenn man allerdings wie die Autorin der irrigen Ansicht ist, alles Material aus öffentlichen Archiven sei als "offizielles Material" uneingeschränkt ohne Validierung glaubwürdig und direkt einsetzbar, dann ist am Vorhandensein dieses Grundwissens zu zweifeln. Wenn, wie im Artikel geschehen, blindlings Inhalte eines vollkommen anonymen Schreibens, bar jeder Angaben zu Autor, Empfänger, Datum und Zweck übernommen werden, dann ist das als wissenschaftliche Methode unhaltbar.
Ferner müssen Informationen aus den Arichvalien in ihren Zusammenhängen erkannt werden, um sie richtig zu erfassen. Dafür ist eine gründliche Literaturrecherche notwendig. Auch dieser Aspekt des Grundwissens im Umgang mit Archivmaterialien ist ein auffallendes Manko des Artikels.
Um hierfür nur ein grundlegendes Beispiel anzuführen, so wirft die Autorin Eckardt Verstrickung mit dem Nazi-Regime vor. Eckardt hat in allen (!) seinen Publikationen über Korea die koreanische Kultur als von China und Japan unabhängig und selbständig dargestellt. In die politische Denkweise des Nazi-Regimes, das mit Japan kooperierte und dessen Gebietsansprüche in Ostasien etwa im Drei-Mächte-Pakt anerkannte, passte eine Person wie Eckardt mit seiner uneingeschränkten Verbundenheit mit Korea in keiner Weise. Diese Grundtatsache hätte von der Autorin erkannt und berücksichtigt werden müssen. Aber das hat sie bedauerlicherweise vollständig unterlassen.
Im negativen Sinn noch gravierender ist ferner die Tatsache, dass die Autorin des Artikels Hinweisen auf weitere Materialien nicht nachgeht, Informationen aus vorhandenen Materialien bewusst unterschlägt, den Inhalt der deutschsprachigen Materialien in der koreanischen Übersetzung verfälschend wiedergibt, sowie Aussagen von Drittpersonen mit Direktbezug zu Eckardt unbewiesen als Falschaussagen bezeichnet. Werden hier ethische Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens berücksichtigt?
Die Zahl der Archive, die von der Autorin in Deutschland aufgesucht wurden, begrenzt sich auf vier bis fünf. Für den Artikel wäre die Recherche in weiteren Archiven von besonderer Wichtigkeit gewesen.
Zusammenfassend ist der Artikel als wissenschaftlich ernstzunehmende Leistung bedauerlicherweise nicht anzuerkennen.},
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}





