Benz, Tabea: Geheimnisschutz zwischen Arbeitsrecht, Datenschutz und Gesellschaftsrecht. - Bonn, 2025. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-82566
@phdthesis{handle:20.500.11811/13053,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-82566,
author = {{Tabea Benz}},
title = {Geheimnisschutz zwischen Arbeitsrecht, Datenschutz und Gesellschaftsrecht},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2025,
month = may,

note = {Die Dissertation „Geheimnisschutz zwischen Arbeitsrecht, Datenschutz und Gesellschaftsrecht“ befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im Beschäftigungskontext. Ziel der Untersuchung ist es, die maßgeblichen arbeits- und datenschutzrechtlichen Implikationen des Geschäftsgeheimnisschutzes unter Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Spezifika zu beleuchten und deren Auswirkungen auf das gesellschaftsrechtliche Pflichtengefüge zu analysieren. Dazu nähert sich die Dissertation den bestehenden Rechtsunsicherheiten rechtsdogmatisch anhand der bekannten Auslegungskriterien.
Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen betriebliche Informationen dem Schutzregime des GeschGehG unterfallen und inwieweit gegenläufige Interessen diesen Schutz einschränken können. Schwerpunkte der Analyse bilden die Schutzfähigkeit rechtswidriger Informationen und die Anforderungen an angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. Hierzu gibt die Arbeit einen dezidierten Überblick über mögliche Geheimhaltungsmaßnahmen im Beschäftigungskontext (insb. arbeitsvertragliche Sicherungsmechanismen, Überwachungsmaßnahmen und Bewerberprüfungen), einschließlich der Frage, inwieweit rechtswidrige Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind.
Ein besonderer Fokus der Arbeit liegt auf der Schnittstelle zum Hinweisgeberschutz. Die Dissertation zeigt, dass § 6 Abs. 1 HinSchG dem Whistleblower eine Prüfobliegenheit auferlegt, aus der ein Vorrang des internen Meldewegs resultieren kann. Mögliche Anreize zur Nutzung interner Kanäle sind eine interne Meldepflicht sowie die Erhöhung des Identitätsschutzes, wobei die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten stets mitzudenken sind. Die Untersuchung verdeutlicht, dass sich der Identitätsschutz in §§ 8, 9 HinSchG nicht über die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte hinwegsetzen kann. Im Rahmen der Datenauskunft sind Arbeitgeber nur insoweit nach Art. 15 Abs. 4 DS-GVO berechtigt, schutzwürdige Informationen unkenntlich zu machen, wenn dies durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen geboten ist. Das Einsichtsrecht des § 83 Abs. 1 S. 1 BetrVG tritt dabei neben das Recht auf Datenauskunft. Abschließend skizziert ein Ausblick Wege zur Erschließung neuen exklusiven Wissens, ehe das Resümee der Arbeit in 25 Thesen die zentralen Ergebnisse prägnant zusammenfasst.
Im Ergebnis erweist sich der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Beschäftigungskontext als ein rechtlich komplexes und praktisch konfliktträchtiges Feld, das einen ständigen Balanceakt zwischen Innovationsschutz und Rechtskonformität erfordert. Unbestimmt ist nahezu alles - umstritten Vieles. Umso dringlicher ist der Bedarf an verlässlicher rechtlicher Orientierung. Die vorliegende Dissertation hat sich dem angenommen und konkrete Leitlinien für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften herausgebildet, die insbesondere der rechtsanwendenden Praxis eine belastbare Entscheidungsgrundlage bieten soll.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/13053}
}

The following license files are associated with this item:

Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International