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Die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes (GwG) auf die leichtfertige Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 5 StGB

dc.contributor.advisorBöse, Martin
dc.contributor.authorScholz, Yannick Joshua Robert
dc.date.accessioned2020-10-20T09:55:11Z
dc.date.available2020-10-20T09:55:11Z
dc.date.issued20.10.2020
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/20.500.11811/8695
dc.description.abstractDie vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwiefern Verstöße gegen das wirtschaftsaufsichtsrechtliche Geldwäschegesetz die strafrechtliche Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB, dem Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche, indizieren. Um das Zusammenspiel der unterschiedlichen Rechtsbereiche zu erforschen, widmet sich die Untersuchung zunächst den gemeinsamen Ursprüngen der Normen im internationalen Recht. Daraufhin werden sowohl § 261 Abs. 5 StGB als auch das Geldwäschegesetz genauer untersucht, um die Schnittmengen der Regelungen bestimmen zu können. Dabei ergibt sich, dass § 261 Abs. 5 StGB zum Erkennen geldwäscherelevanter Sachverhalte verpflichtet, während die Vorgaben der aufsichtsrechtlichen Geldwäscheprävention regeln, wie dessen Adressat handeln muss, um geldwäscherelevante Sachverhalte zu erkennen und wie er mit einem Verdacht auf Geldwäsche umzugehen hat. Um anschließend eine mögliche Indizwirkung von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz für das Vorliegen der Leichtfertigkeit bemessen zu können, werden solche Umstände, die für den Bezug einer Transaktion oder eines Gegenstands zu einer der Vortaten der Geldwäsche sprechen, nach einer wahrnehmungspsychologisch fundierten Methode zur Quantifizierung des Handlungsunrechts eines Fahrlässigkeitsdeliktes bewertet. Dabei stellt sich heraus, dass einzelne solcher Umstände das Urteil der Leichtfertigkeit nicht zu tragen vermögen. Nur wo der Handelnde mehrere solcher Umstände verkennt, ist der Vorwurf der Leichtfertigkeit begründet. Schließlich wird dieses Ergebnis auf seine Konsequenzen für das Strafbarkeitsrisiko der Mitarbeiter in einem zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen untersucht. Ein erhöhtes Strafbarkeitsrisiko ergibt sich dabei nur für die mit der internen Organisation des verpflichteten Unternehmens befassten Personen, insbesondere zum Beispiel die Geschäftsführung oder den Geldwäschebeauftragten.de
dc.language.isodeu
dc.rightsIn Copyright
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
dc.subjectLeichtfertigkeit
dc.subjectFahrlässigkeit und Sondernormen
dc.subjectGeldwäsche
dc.subjectGeldwäscheprävention
dc.subjectGeldwäschegesetz
dc.subjectWahrnehmungspsychologie
dc.subjectHandlungsunrecht
dc.subjectrisikobasierter Ansatz
dc.subject.ddc340 Recht
dc.titleDie Auswirkungen des Geldwäschegesetzes (GwG) auf die leichtfertige Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 5 StGB
dc.typeDissertation oder Habilitation
dc.publisher.nameUniversitäts- und Landesbibliothek Bonn
dc.publisher.locationBonn
dc.rights.accessRightsopenAccess
dc.identifier.urnhttps://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-59347
ulbbn.pubtypeErstveröffentlichung
ulbbnediss.affiliation.nameRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
ulbbnediss.affiliation.locationBonn
ulbbnediss.thesis.levelDissertation
ulbbnediss.dissID5934
ulbbnediss.date.accepted17.07.2020
ulbbnediss.instituteRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät / Fachbereich Rechtswissenschaft : Institut für Strafrecht
ulbbnediss.fakultaetRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
dc.contributor.coRefereeVerrel, Torsten


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