Jung, Daniel René: Solidarität : Bedeutungskontroversen der EU am Beispiel der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik. - Bonn, 2022. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-67495
@phdthesis{handle:20.500.11811/10184,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-67495,
author = {{Daniel René Jung}},
title = {Solidarität : Bedeutungskontroversen der EU am Beispiel der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2022,
month = aug,

note = {Die EU verfügt weder im Asylbereich noch in anderen Politikfeldern über eine einvernehmliche Betrachtung des Solidaritätsbegriffs. Diese Referenzkategorie ist relationaler Natur und erschließt sich erst durch ihren subjektiv konstruierten Bezugsrahmen. Die Vielfalt der Solidaritätsverwendungen im europapolitischen Kontext bildet die vorliegende Dissertation einerseits anhand der distinkten Deutungsmomente sowie andererseits mit den verschiedenen Handlungs- und Akteursebenen ab. Die im Schuman-Plan verankerte Solidarität der Tat, die als deutlich abstrakter und interpretationsoffener als eine Tat der Solidarität zu bewerten ist, erscheint im Verlauf des europäischen Integrationsprozess als Gegenstand subjektiver Interpretationen und Vehikel zur Durchsetzung nationaler Präferenzen. Seit dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gelingt es den Europäern nicht, einen Demos oder Wir-Gefühl der Mitgliedstaaten und deren Völkern zu begründen.
Die Union ähnelt unter anderem im Politikfeld Asyl immer mehr einem Zweckverband, wo einzelstaatliche Kalkulationen das europäische Interesse überragen. Die Normvergemeinschaftung in Form des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bedingt in der Praxis keine einheitliche Asylpolitik der Mitgliedstaaten. Die Nationen der EU halten an ihrem Prärogativ fest, über die Komposition ihrer Bevölkerung souverän zu entscheiden, etwa über die Zulassung und Abweisung von Drittstaatsangehörigen. Die Mitgliedstaaten und auch die Unionsorgane verfolgen verschiedene Exegesen des Völkerrechts als auch andersartige Perzeptionen, Ideologien und Präferenzen in Bezug auf Asylfragen. Die primärrechtlich kodifizierte Methode der geteilten Zuständigkeit gerät an ihre Grenzen. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem betreibt die EU Feintuning jenseits der Wirklichkeit. Die EU verfügt über keine harten Mechanismen oder Vorkehrungen, um einen gleichmäßigen Anstrengungsgrad der Mitgliedstaaten in der Asylpolitik zu gewährleisten. Auf das Entgegenwirken von globalen Problemzusammenhängen respektive Ursachen, die Flucht und Auswanderung nach Europa bedingen, ist die Union weder gedanklich noch konzeptionell vorbereitet. Das Kaskadenmodell von globalen Fluchtbewegungen wird nicht erkannt und zwingt die EU zu situativer Schadensbegrenzung, Krisenmanagement und Kontroversen. Das politische Europa verkennt die Unterschiede zwischen der in sich nochmals multidimensionalen Asyl- und Migrationskategorie. Zudem werden die Innen- und Außendimension der Asylthematik nicht in holistischer Art und Weise miteinander verzahnt. Die Normsetzungskraft der EU schwindet in zunehmenden Maße und unbeantwortete europäische Raum- und Selbstverständnisfragen treten zutage. Schlussendlich darf eine europäische Solidarität nicht an den (kontinental) europäischen Grenzen enden, sondern muss gleichwohl z.B. Transit- und Herkunftsstaaten oder das schutzsuchende Individuum einbeziehen.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/10184}
}

The following license files are associated with this item:

InCopyright