Wang, Kuangrong: Die Bestimmung des Menschen bei Schelling : Versuch einer Rekonstruktion der philosophischen Anthropologie zwischen 1804-1810. - Bonn, 2025. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-86810
@phdthesis{handle:20.500.11811/13739,
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doi: https://doi.org/10.48565/bonndoc-737,
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title = {Die Bestimmung des Menschen bei Schelling : Versuch einer Rekonstruktion der philosophischen Anthropologie zwischen 1804-1810},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2025,
month = dec,

note = {Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, die philosophische Anthropologie Schellings aus der Zeit von 1804 bis 1810 systematisch zu rekonstruieren. Die Arbeit stützt sich auf zwei zentrale Thesen: Erstens vollzieht sich im Denken Schellings zwischen 1804 und 1810 mit der Freiheitsschrift 1809 ein Wendepunkt. Zweitens beweist sich dieser Wendepunkt vor allem in einer philosophischen Anthropologie, die zunächst in der Freiheitsschrift in angedeuteter Form erscheint und 1810 in den Stuttgarter Privatvorlesungen eine explizite Ausgestaltung erfährt. Die erste These stützt sich auf die zweite. Dennoch soll dieser Wendepunkt nicht im Sinne einer "anthropologischen Wende" verstanden werden. Denn offenkundig bleibt das Absolute in allen Phasen von Schellings Denken sowohl der Ausgangs- als auch der Zielpunkt seines philosophischen Systems. Unverändert bleibt das Absolute als das höchste Prinzip. Die Offenbarungsweise (in der Ewigkeit oder in der Geschichtlichkeit) des Absoluten hat sich hingegen verändert. Auch hat das Verhältnis des Menschen zum Absoluten sich verändert: von einer negativen, submissiven Beziehung zu einer selbstbewussten und selbstbestimmenden Beziehung. Damit werden auch einige Nebenthesen dieser Untersuchung deutlich. 1. In Philosophie und Religion (1804) das menschliche Leben selbst zunächst nur als ein Scheinleben. Mensch zu sein bedeutet hier, in einem ewigen Zustand der Trennung vom Absoluten zu existieren. Sowohl das Böse als auch die menschliche Freiheit besitzen keine Realität. 2. Diese Auffassung wird 1806 weiter zugespitzt: Nach Schelling besitzt allein das Absolute wahres, ursprüngliches Sein, während alle endlichen Wesen lediglich als relative Nicht-Seiende erscheinen. 3. In der Freiheitsschrift wird der Mensch durch eine Revidierung des fatalistischen Pantheismus als ein geistiges Wesen bestimmt, das zur Selbstbestimmung fähig ist. 4. Damit kommen in der Freiheitsschrift erstmals die Realität des Bösen, die Realität der Freiheit und die Realität des Todes deutlich zum Ausdruck, ebenso wie die Person als eine Sittlichkeit. 5. Der Mensch als positives Sein erscheint im Jahr 1810 nicht nur als der höchste Gipfel der Natur, sondern zugleich als der Anfangspunkt des geistigen Bereichs. 6. Der Mensch ist ein aus der Natur hervorgegangenes, jedoch von allen übrigen Geschöpfen der Natur absolut unterschiedenes, selbstbestimmungsfähiges, dem Tod ausgesetztes, organisches und zugleich geistiges Dasein.},
url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/13739}
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