Jager, Prisca: Die Verwendung ereigniskorrelierter Potentiale in der psychophysiologischen Aussagebegutachtung : Täuschungsaufdeckung mit Hilfe der P300-Komponente. - Bonn, 2002. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-00015
@phdthesis{handle:20.500.11811/1843,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-00015,
author = {{Prisca Jager}},
title = {Die Verwendung ereigniskorrelierter Potentiale in der psychophysiologischen Aussagebegutachtung : Täuschungsaufdeckung mit Hilfe der P300-Komponente},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2002,
note = {Die Forschung im Rahmen der Psychophysiologischen Aussagebegutachtung untersucht neben herkömmlichen Verfahren (Kontrollfragen- und Tatwissenverfahren) die Möglichkeit der Verwendung ereigniskorrelierter Hirnpotentiale (EKP) zur Täuschungsaufdeckung. Exemplarisch wird in der vorliegenden Untersuchung die Leistungsfähigkeit der P300-Komponente, die im Drei-Kategorien-Oddball-Paradigma auf seltene, bedeutsame Reize hin auftritt, zur Täuschungsaufdeckung erprobt.
Es wurde angenommen, dass die P300 bei Probanden, die Täter simulieren, bei tatspezifischen Reizen eine größere Amplitude aufweist als bei neutralen Reizen. Die maximale Amplitude der P300, die bei einem Probanden, der einen Nichttäter darstellt, auf die tatspezifischen Reize hin auftritt, soll erwartungsgemäß kleiner oder gleich derjenigen bei neutralen Reizen sein.
Im Rahmen des so genannten „Bonner Szenarios“, das die Durchführung einer Hybridstudie in Anlehnung an eine Sexualstraftat ermöglicht, wurde 23 Probanden suggeriert, bezüglich eines Films, der ein Sexualdelikt zeigt, eine schlechte Beobachtungsleistung gezeigt zu haben. Weiteren 20 Probanden wurde rückgemeldet, sich inadäquat mit der Mordthematik auseinandergesetzt zu haben.
Die gruppenstatistische Auswertung zeigte, dass diejenigen Probanden, die Täter bezüglich der Vergewaltigungsthematik und Nichttäter bezüglich der Mordthematik waren, die erwarteten Unterschiede zwischen Täter- und Nichttäter-Bedingung hinsichtlich der P300-Amplituden aufweisen. Anhand der Einzelfallauswertung konnten einige Probanden korrekt ihren Bedingungen zugeordnet werden. Insgesamt zeigt jedoch die Einzelauswertung, dass die Klassifizierung der Probanden nicht besser als zufällig erfolgt. Es ist festzustellen, dass falsch-positive Klassifikationen nicht überwiegen. Die hohe Fehlerrate ließ sich also nicht dadurch erklären, dass Nichttäter über tatspezifische Informationen verfügten und aufgrund dieses Wissens als Täter klassifiziert wurden. Es zeigten sich Gruppenunterschiede zwischen den Deliktthemen. Schließt man diejenigen Probanden aus, die sich durch den Vorhalt nicht beeindruckt zeigen und wählt als Kriterium für die Täterschaftsbedingungen die von den Probanden erinnerten Leistungen, fällt die Probandenklassifikation deutlich besser aus, als bei Betrachtung der Gesamtstichprobe.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/1843}
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