Hansen, Marcus Andreas: Retrospektive Untersuchung zu den Auswirkungen der Einführung der Atemalkoholkonzentration als gerichtsverwertbares Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenrecht. - Bonn, 2007. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-11462
@phdthesis{handle:20.500.11811/2956,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-11462,
author = {{Marcus Andreas Hansen}},
title = {Retrospektive Untersuchung zu den Auswirkungen der Einführung der Atemalkoholkonzentration als gerichtsverwertbares Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenrecht},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2007,
note = {Im Mai 1998 wurde der § 24 Straßenverkehrsgesetz dahingehend geändert, dass der Grenzwert der Blutalkoholkonzentration im Ordnungswidrigkeitenbereich auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Gleichzeitig wurde ein Atemalkoholkonzentrationsgrenzwert von 0,25 mg/l eingeführt, und die Atemalkoholmessung wurde als gerichtsverwertbares Beweismittel anerkannt.
Die Gesetzesänderung gab Anlass, die zeitnahen Jahrgänge 1997, 1999 und 2003 des Untersuchungsgutes der Blutalkoholuntersuchungsstelle des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bonn (n = 11 784) unter Berücksichtigung in der Literatur häufig diskutierter Probleme zu untersuchen. Neben der Erhebung der epidemiologischen Daten wurden insbesondere ein Einfluss auf das Gesamtprobenaufkommen, die Verteilung der Blutalkoholkonzentrationswerte sowie etwaige Veränderungen im Anteil der Frauen und der Alkoholiker analysiert. Abschließend wurden die Quotienten der unter den Bedingungen der täglichen Polizeipraxis ermittelten BAK und AAK Werte mit den in Laborsituationen gewonnen Umrechnungsfaktoren verglichen.
Dabei ergaben sich die folgenden wesentlichen Ergebnisse: Das Blutprobenaufkommen sank von 4 755 Fällen im Jahr 1997 auf 3 658 Fälle im Jahr 1999 und 3 371 Fälle im Jahr 2003. Der Rückgang der Fallzahlen betraf insbesondere Blutproben mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,00 und 0,49 Promille. Insofern ist eine kausale Bedeutung der Gesetzesänderung als Mitursache zu vermuten. Der Frauenanteil lag bei 8,9 %. Bei den männlichen Delinquenten dominierte das dritte Dezennium, bei den weiblichen alkoholisierten Verkehrsteilnehmern die Altersklasse der 21- bis 40-jährigen. Knapp 7 % der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer wiesen eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille auf und wurden tagsüber verkehrsauffällig. Knapp 8 % der Betroffenen waren bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille klinisch unauffällig. Diese Befunde legen die Schlussfolgerung nahe, dass 7 % bis 8 % der alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmer Alkoholmissbrauch betreiben bzw. alkoholabhängig sind. Das Verteilungsverhältnis Blutalkoholkonzentration / Atemalkoholkonzentration lag zwischen 0,97 und 3,15 und zeigte einen Mittelwert von 2,13. Dieses Resultat ist mit den Ergebnissen einer 2001 auf Veranlassung der Polizei durchgeführten Studie vereinbar und bewegt sich in dem Rahmen, der als Sachverständigenexpertise der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung zugrunde gelegt wurde.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/2956}
}

Die folgenden Nutzungsbestimmungen sind mit dieser Ressource verbunden:

InCopyright