Hädrich, Peggy: Analyse von Behandlungsfehlervorwürfen aus den Fachgebieten Anästhesie und Intensivmedizin sowie Pflegefehlervorwürfen. - Bonn, 2010. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5N-21256
@phdthesis{handle:20.500.11811/4315,
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author = {{Peggy Hädrich}},
title = {Analyse von Behandlungsfehlervorwürfen aus den Fachgebieten Anästhesie und Intensivmedizin sowie Pflegefehlervorwürfen},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2010,
month = jul,

note = {In Deutschland werden grundsätzlich hohe Anforderungen an die Qualität medizinischer Maßnahmen gestellt. Allerdings sind Fehler im Rahmen medizinischer Behandlungen und Diagnosestellungen auch bei größter Sorgfalt nicht völlig auszuschließen.
Da Untersuchungen zu einzelnen medizinischen Teilbereichen bislang in der Literatur nur ansatzweise erwähnt sind, erfolgte eine retrospektive Auswertung der im Bonner Institut für Rechtmedizin archivierten Obduktionsprotokolle und schriftlichen Gutachten. Des Weiteren wurden, mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Staatsanwaltschaft, zur Analyse die dazugehörigen Ermittlungsakten beigezogen, um die Verfahrenswirklichkeit auf regionaler Ebene herauszuarbeiten.
Der Erfassungszeitraum bezog sich auf die Jahre 1989 bis 2005. Es ergaben sich im Bereich der Fachgebiete Anästhesie und Intensivmedizin insgesamt 26 Fälle, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. 29 Fälle bezogen sich auf behauptete Fehler im Bereich der Pflege.
Hauptauslöser für staatsanwaltschaftliche Ermittlungshandlungen ist in beiden Fallkollektiven die Angabe einer „ungeklärten“ oder „nicht natürlichen“ Todesart in der Todesbescheinigung, gefolgt von Strafanzeigen durch Angehörige.
In den meisten Fällen, nämlich in 35 von insgesamt 55 Fällen, wurden die Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung geführt.
In jedem der 26 Fälle aus dem Bereich der Anästhesie und Intensivmedizin wurde zur Klärung des Sachverhaltes eine Obduktion gemäß § 87 StPO angeordnet. In 21 (72 %) der 29 behaupteten Pflegefehlerfälle erfolgte ebenfalls eine Obduktion.
Insgesamt wurden in lediglich drei der Anästhesie/Intensivmedizinfälle bzw. einem Fall aus dem Pflegebereich sowohl das Vorliegen eines Behandlungsfehlers als auch die Kausalität gutachterlich bejaht.
Typische Fehlerkonstellationen ergaben sich in der Pflege und deckten sich mit den bereits in der Literatur beschriebenen, wie beispielsweise Dekubiti, unzureichende Thromboseprophylaxe, Sturzgeschehen und sonstige unzureichende pflegerische Versorgung bis hin zu Aufsichtpflichtverletzungen.
In der Anästhesiologie bezogen sich die vermuteten Behandlungsfehler häufig auf Probleme im Rahmen der Narkoseführung.
Im Bereich der Intensivmedizin ist neben den operativen Fächern häufig die Innere Medizin als primär beschuldigter Fachbereich hervorzuheben. Insgesamt wurde aus den Bereichen der Anästhesie und der Intensivmedizin in 72 % der Fälle der Vorwurf einer Fehlbehandlung erhoben, wobei gerade in arbeitsteiligen Bereichen Organisationsmängel zum Tragen kommen und von nicht untergeordneter Bedeutung sind, wobei dies allerdings aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen nur vermutet werden konnte.
In 73 % (n=19) der im Fachgebiet der Anästhesie und Intensivmedizin behaupteten Behandlungsfehlervorwürfe wurde das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, bei den Pflegefehlern sogar in 86 % (n= 25) der Fälle.
Abschließend lässt sich feststellen, dass sich in den Bereichen der Anästhesie und Intensivmedizin und auch im Bereich der Pflege keine signifikanten Unterschiede bezüglich der Art der vorgeworfenen Fehler und der Verfahrensausgänge ergeben haben.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/4315}
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