Mischke, Britta: Kapitularienrecht und Urkundenpraxis unter Kaiser Ludwig dem Frommen (814–840). - Bonn, 2013. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-31571
@phdthesis{handle:20.500.11811/5579,
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title = {Kapitularienrecht und Urkundenpraxis unter Kaiser Ludwig dem Frommen (814–840)},
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note = {Die Studie untersucht den Umgang des frühmittelalterlichen Königtums mit den ihm zur Verfügung stehenden materiellen Ressourcen anhand eines Vergleichs zweier einschlägiger Quellengattungen der Karolingerzeit, der Kapitularien und Herrscherurkunden.
Den Untersuchungszeitraum bildet die Regierungszeit Kaiser Ludwigs des Frommen (814–840). Berücksichtigt wird zudem auch die Zeit der Herrschaft seines Vorgängers, Karls des Großen (768–814), um Kontinuitäten und Unterschiede herauszuarbeiten. Die Kapitularien werden vor allem als Ausdruck eines Reformprogramms betrachtet, mit dem die Großen des fränkischen Reiches zur Beteiligung an den Aufgaben des Herrschers verpflichtet werden sollten. Sie enthalten jedoch auch praktische Regelungen, die sich u. a. auf die fiskalische Ressourcensicherung und – verwaltung beziehen.
Diese normativen Vorgaben werden der gelebten Rechtspraxis gegenübergestellt, die in den zeitgenössischen Herrscherurkunden gespiegelt wird. In ihnen werden konkrete Fälle dokumentiert, in denen Königsgüter oder königliche Einnahmen verschenkt, verliehen oder zurückerstattet wurden. Aus dem Vergleich der Informationen aus beiden, sich komplementär ergänzenden Quellenarten läßt sich ein komplexeres Bild der karolingischen Rechtswirklichkeit gewinnen.
Die Untersuchung konzentriert sich exemplarisch auf drei Bereiche, die sowohl in den Kapitularien als auch in den Urkunden Ludwigs des Frommen eine Rolle spielen und daher gut vergleichbar sind: der Königsforst, die Zölle und Restitutionen aus Fiskalgut.
Insbesondere im Fall der Restitutionen kann eine erfolgreiche Umsetzung der Kapitularienbestimmungen in die Praxis beobachtet werden. Eine planvolle Fiskal- oder Wirtschaftspolitik läßt sich auf den untersuchten Themenfeldern hingegen nicht erkennen; vielmehr sind die Kapitularien Ausdruck einer besonders von Ludwig dem Frommen energisch verfolgten „Gerechtigkeitspolitik“.},

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