Jähnke, Jens: Zur Teilmarktbildung beim Landerwerb der öffentlichen Hand. - Bonn, 2007. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5N-12732
@phdthesis{handle:20.500.11811/2739,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5N-12732,
author = {{Jens Jähnke}},
title = {Zur Teilmarktbildung beim Landerwerb der öffentlichen Hand},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2007,
note = {Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, eine Bestandsaufnahme, eine Analyse sowie eine Bewertung der Teilmarkttheorie beim Landerwerb zukünftiger Gemeinbedarfsflächen durchzuführen. Da der Begriff des Teilmarktes nicht normiert ist, wird die Teilmarkttheorie im Kontext der gesetzlichen Grundlagen (des Fachplanungsrechts, des Enteignungs- und Entschädigungsrechts, des Wertermittlungsrechts, des Haushaltsrechts, des Steuerrechts und des Bodenordnungsrechts), der ergangenen Rechtsprechung, der Meinungen in der Fachliteratur sowie der Anwender mit Praxisbeispielen näher betrachtet.
In den vergangenen Jahren ist in einer Vielzahl von Standardkommentaren und Einzelveröffentlichungen zur Wertermittlung darauf hingewiesen worden, dass beim Erwerb von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für zukünftige Gemeinbedarfsflächen im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zwischen den theoretischen Enteignungs- und Entschädigungsgrundsätzen sowie dem tatsächlichen Marktgeschehen teilweise beachtliche Abweichungen bestehen. In der Praxis wird aus diesen Abweichungen vermehrt gefolgert, dass sich beim freihändigen Erwerb für solche zukünftigen Gemeinbedarfsflächen eigene (Teil-)Märkte herausgebildet haben, die bei der Auswahl von Vergleichspreisen für die Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen seien.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts von zukünftigen Gemeinbedarfsflächen im Außenbereich ist meist nur ein Bodenwert (Verkehrswerten) zu ermitteln, wobei vorzugsweise das Vergleichswertverfahren verwendet wird. Zur Verkehrswertermittlung werden dabei Vergleichspreise verwendet, die in ihren wertbeeinflußenden Merkmalen hinreichend genau mit dem zu bewertenden Grundstück übereinstimmen. Diese Kriterien sind in § 4 WertV 88 (Zustand und Entwicklung von Grund und Boden) sowie § 5 WertV 88 (weitere Zustandsmerkmale) festgelegt. Da für die Realisierung solcher Maßnahmen grundsätzlich eine Enteignung zulässig ist, müssen für die Ermittlung des Wertes die Grundsätze der Enteignungs- und Entschädigungsrechtsprechung herangezogen werden. Die Entschädigung für den Rechtsverlust bemisst sich unter Beachtung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung nach dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB.
In der vorliegenden Untersuchung wird gezeigt, dass die Annahme eines Teilmarktes beim Landerwerb von zukünftigen Gemeinbedarfsflächen jeweils auf einer unrichtigen Marktanalyse der Vergleichspreise beruhte. Zur Wertermittlung und zur Ableitung der erforderlicher Daten für die Wertermittlung sind Kaufpreise heranzuziehen, bei denen anzunehmen ist, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind. Die Kaufpreise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind, dürfen nur herangezogen werden, wenn deren Auswirkungen auf die Kaufpreise und die anderen Daten sicher erfasst werden können (§ 6 WertV 88). Abweichungen zwischen den enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Vorschriften und dem Marktverhalten wurden bei der Wertermittlung zwar erkannt, diese wurden aber nicht derart sicher erfasst, dass die Kauffälle bei der Wertermittlung hätten berücksichtigt werden dürfen.
In der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 ff. FlurbG sowie in der Unternehmensflurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme (§ 190 BauGB) bestehen gegenüber dem freihändigen Erwerb mit ggf. notwendigem Enteignungs- und Entschädigungsverfahren erweiterte Erwerbs- und Bodenordnungsmöglichkeiten. In diesen Verfahren entfallen im ländlichen Bereich diejenigen Gründe, die einen eigenen Teilmarkt rechtfertigen sollen.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/2739}
}

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