Hornbergs-Schwetzel, Simone: Der Funktionsbegriff in den Lebenswissenschaften : Wissenschaftstheoretischer Status und normative Implikationen. - Bonn, 2012. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-30377
@phdthesis{handle:20.500.11811/5239,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-30377,
author = {{Simone Hornbergs-Schwetzel}},
title = {Der Funktionsbegriff in den Lebenswissenschaften : Wissenschaftstheoretischer Status und normative Implikationen},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2012,
month = nov,

note = {Biologische Erklärungen stehen unter dem wissenschaftstheoretischen Gebot, rein naturalistisch und wertfrei zu sein. Mit der Bestimmung von Funktionen werden tatsächlich jedoch zahlreiche biologische Phänomene unter Verweis auf Zwecke eines Organismus erklärt und normativ betrachtet. Zur Lösung dieser deskriptiv-analytischen Problematik der Verwendung des Funktionsbegriffs werden zunächst die historischen Grundpositionen von Aristoteles und Kant befragt. Sodann werden kontemporäre Naturalisierungsversuche des Funktionsbegriffs analysiert, mit dem Ergebnis, dass es sowohl dispositionalen als auch ätiologischen und systemtheoretisch evaluativen Theorien nicht gelingt, einen anschlussfähigen Funktionsbegriff zu gewinnen. Vielmehr wird in der vorliegenden Studie mit Kant dargelegt, inwiefern Lebewesen immer als Naturzwecke wahrgenommen werden – ohne sie indes tatsächlich für Naturzwecke halten zu müssen – und mit Aristoteles und Foot, was inhaltlich unter derartigen Naturzwecken zu verstehen ist. Funktionen werden im Anschluss daran, als Beiträge zur Aktualisierung der jeweils bereits angelegten Artform bestimmt, welche wiederum als ein Gut zu konzipieren ist. Um der menschlichen Vernunftfähigkeit gerecht zu werden, wird über die physisch-biologische Funktions­deutung hinaus ein Konzept der praktischen Funktion des Menschen entwickelt.
Anwendung findet ein solcher Funktionsbegriff in medizinethischen Fragestellungen. Der zuvor explizierte Funktionsbegriff wird aus diesem Grund im zweiten Teil der Untersuchung auf seine Leistungsfähigkeit für den medizinethischen Diskurs hin geprüft und für die Unterscheidung von Gesundheit und Krankheit fruchtbar gemacht. So folgt eine Analyse des jeweiligen Funktionsverständnisses, welches den Krankheitskonzepten von Boorse, Wakefield, Nordenfelt und Lanzerath zu Grunde liegt. Es stellt sich heraus, dass nur mit der Unterscheidung von biologischer und praktischer Funktion des Menschen dargelegt werden kann, inwiefern Menschen krank sind, wenn sie bestimmte Funktionen nicht oder nicht hinreichend erfüllen.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/5239}
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